Dringend notwendige Satzungskommission des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. nun endlich berufen

Das Präsidium wurde mit dem Beschluss verpflichtet, die Zusammensetzung der Kommission öffentlich zu machen (siehe unten stehenden Antragstext), hat dies aber bis heute nicht getan. Deshalb macht das nun Fanrat Rot-Weiß Erfurt e.V.

Die Mitgliederversammlung als höchstes Organ des Vereins? Daran müssen wir das Präsidium wohl erinnern!

Für den 20. März 2018 ist nun mit einiger Verzögerung und leider erst auf Nachfrage des Antragstellers zu diesem Beschluss der Mitgliederversammlung die Satzungskommission des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. zu einer ersten Beratung eingeladen worden. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates Michael Tallai hat diese vorgestern versandt. In die Satzungskommission sind folgende Vereinsmitglieder berufen:

Herr Dr. Rolf Hildebrandt für den Aufsichtsrat,
Frau Christiane Bode für das Präsidium,
Herr Jürgen Richter für den Ehrenrat
und als ordentliche Mitglieder
Herr Lutz Hilbert, Herr Michael Kummer, Herr Marcel Jünge, Herr Tobias Hagemann, Herr Benjamin Allmrodt, Herr Björn Stelter, Herr Lars Jünge und Herr Kai Gilge.

Laut Beschluss muss die Kommission bis Ende April einen Vorschlag zur Modernisierung der Satzung des Vereins erarbeiten, der dann auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beraten und beschlossen werden soll.

Der Fanrat Rot-Weiß Erfurt e.V. begrüßt die Einsetzung dieser Kommission und dankt dem Aufsichtsrat, wie auch dem Präsidium für die nun erfolgte Umsetzung des Mitgliederbeschlusses. Uns ist bewusst, dass es im Moment viele Baustellen bei Rot-Weiß gibt, welche die volle Aufmerksamkeit der Vereinsführung erfordern. Dennoch ist es wichtig, dass auch an der Zukunft des Vereins gearbeitet wird und die strukturellen Fehler der aktuellen Satzung geheilt werden. So wird die Basis für einen wirklichen Neuanfang gelegt und hoffentlich die Mitbestimmung im Verein neu und besser geregelt.

Hier noch einmal der Antrag von Markus Hirche, der auf der Mitgliederversammlung mit deutlicher Mehrheit beschlossen wurde:
Ich beantrage auf die Tagesordnung unter Punkt 18. Mitteilungen/Verschiedenes aufzunehmen, dass durch das Präsidium des Vereins bis 14 Tage nach der Mitgliederversammlung eine Satzungskommission berufen wird. Diese soll sich aus je einem Vertreter des Aufsichtsrats, einem Vertreter des Präsidiums, einem Vertreter des Ehrenrats und mindestens vier weiteren ordentlichen natürlichen Mitgliedern, die nicht einem Gremium des Vereins angehören, zusammensetzen. Die Kommission soll ungerade besetzt sein und auf 11 (elf) Personen beschränkt werden. Bei mehr als 8 (acht) Bewerbern aus dem Kreis der ordentlichen natürlichen Personen entscheidet das Losverfahren. Die ordentlichen natürlichen Personen sollen auf der heutigen Mitgliederversammlung bestimmt werden. Hierzu kann jedes anwesende ordentliche natürliche Mitglied seine Bereitschaft mündlich erklären. Die Vertreter aus den Gremien sollen bis 14 Tage nach der MV bestimmt werden. Die Zusammensetzung soll am Tag der Berufung öffentlich bekannt gemacht werden. Die Satzungskommission soll bis Ende April 2018 einen Vorschlag für Satzungsänderungen erarbeiten, über den Sie in der Kommission mit einfacher Mehrheit abstimmt. Dieser Vorschlag soll die Grundlage für eine AoMV zur Änderung der Satzung darstellen, um bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung wirksam zu sein.